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BVerwG, 23.01.1989 - 1 B 6.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausweisung als Teil einer kontinuierlichen Verwaltungspraxis
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 23.05.1986 - VI/3 E 2791/85
- VGH Hessen, 07.11.1988 - 13 UE 1601/86
- BVerwG, 23.01.1989 - 1 B 6.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 1 B 6.89
Das Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Revisionsentscheidung erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 1 B 6.89
Das Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Revisionsentscheidung erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).